Die Gründung eines Unternehmens in Kamerun, Afrika, Deutschland, Irland, Malta oder England erfordert die Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Mintang Corporate Services unterstüzt Ihnen in allen notwendigen Phasen der Gründung Ihres Unternehmens sowie der Eröffnung eines Firmenbankkontos, der Domizilierung und des Sekretariats, unabhängig von Ihrem Herkunftsland.
1. Geschäftsidee und Gründerteam
2. Wahl der Rechtsform
3. Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
4. Die Gesellschaftervereinbarung
5. Bestellung des Geschäftsführers
6. Einzahlung des Stammkapitals
7. Notar und Beglaubigung
8. Eintrag in das Handelsregister
9. Partnerschaften und Rekrutierung von Mitarbeitern.
Am Anfang jeder Gründung steht die Geschäftsidee. Welches Produkt oder welche Dienstleistung soll das neue Unternehmen anbieten? Wird eine Software entwickelt? Wird eine lokale Dienstleistung angeboten? Welche Kunden soll das neue Unternehmen ansprechen? Wie viel Kapital wird zur Gründung benötigt und welchen finanziellen Risiken wird das Unternehmen später ausgesetzt sein?
Wer allein gründen möchte, sollte sich vorher Gedanken zum anstehenden Arbeitsaufwand, Qualifikationen, Investitionen und zum Zeitplan machen, um nicht hinterher von der anfallenden Arbeit und den Kosten überwältigt zu werden. So sollten z. B. die ersten Angestellten in das Budget eingeplant werden.
Ein Businessplan hilft, den zeitlichen Ablauf nach der Gründung und die finanziellen Herausforderungen zu kalkulieren. Wer sich einmal intensiv mit der bevorstehenden Aufgabe befasst hat, kann später den Unternehmenserfolg besser einschätzen und nötige Korrekturen am eigenen Kurs schneller erkennen und umsetzen.
In Deutschland gibt es verschiedene Formen ein Unternehmen zu gestalten: KG, OHG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG u. v. m. Mit jeder gewählten Rechtsform ergeben sich in der Folge bestimmte gesetzliche Regelungen und Pflichten sowie Strukturen im Unternehmen selbst.
Der Notar muss den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und den Gesellschafterbeschluss zum Geschäftsführer beurkunden. Zusammen mit der Handelsregister-Anmeldung, die vom Geschäftsführer unterschrieben werden muss, bilden diese Dokumente die Anmeldeunterlagen für das Registergericht. Der Notar übermittelt alle Unterlagen und Informationen an das zuständige Registergericht.