Legalisierung von Urkunden, Zeugnisse und Dokumenten.
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt. Die "Haager Apostille" ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde.
Eine Legalisation (Beglaubigung) oder eine Apostille hängt davon ab, in welchem Land Sie die im Ursprungsland ausgestellte Urkunde verwenden möchten.
Mintang Corporate Services kümmert sich um alle Schritte bis zum Ende des Prozesses mit Transparenz und Vertraulichkeit.